Berufsdermatologie

Das Hautarztverfahren

Hauterkrankungen nehmen den größten Anteil unter den Berufskrankheiten ein. Dies ist auch eine der häufigsten Ursachen für einen Berufswechsel, vor allem da oft zu spät reagiert wird und Warnzeichen übersehen werden.

Beruflich bedingte Feucht- und Schmutzarbeit belasten die Haut und können so zu neuen Erkrankungen (z.B. Handekzemen) oder der Verschlechterung von bereits vorher vorhandenen Erkrankungen (z.B. einer Neurodermitis) führen. Zu den wichtigsten Auslösern gehören häufiges Händewaschen, Reinigungsarbeiten, Handschuhtragen,  und der Umgang mit aggressiven Substanzen. Häufig sind auch Allergien auf beruflich relevante Substanzen wie zum Beispiel Epoxidharz, Acrylate, Konservierungsstoffe und Kühlschmierstoffe. Seltenere Erkrankungen sind zum Beispiel die Rinderflechte (Pilze) beim Landwirt, die Läuse (Parasiten) bei der Kindergärtnerin oder das Asthma gegen Mehl bei Pizzabäckern.

Um den Erhalt der Arbeitskraft im gewählten Beruf bei gesunder Haut zu ermöglichen, wurde ein besonderes Hautarztverfahren geschaffen. Ähnlich wie bei einem Arbeitsunfall sind hier die Berufsgenossenschaften als Kostenträger zuständig. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die ja laut Gesetzt nur die „ausreichenden und notwendigen“ Maßnahmen erstatten dürfen, übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten für „alle geeigneten Maßnahmen“.

Weder für den Patienten noch für den Arbeitgeber entstehen hierdurch Kosten. Im Gegensatz zur Anzeige bei Verdacht einer Berufskrankheit besteht beim Hautarztverfahren für den Arzt keine Pflicht zur Anzeige. Es handelt sich vielmehr um eine Leistung, die der Patient in Anspruch nehmen kann.

Weiterführende Informationen finden sie zum Beispiel auf der Seite „Mit heiler Haut“ der Unfallkasse Hessen.